Allgemeine Geschäftsbedingungen
Köppl Forsttechnik
Stand 01/2014
1 Geltung der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns Köppl-Forsttechnik und jeglicher natürlicher und juristischer Person für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch alle weiteren Geschäfte, wenn auch bei Folgeaufträgen nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Es gilt die bei Vertragsabschluss aktuellste Fassung unserer AGB´s, veröffentlicht auf der Homepage www.koeppl-forsttechnik.at.
Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen und Ergänzungen unsere AGB´s bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Zustimmung.
2 Angebot
Unsere Angebote sind als unverbindlich anzusehen. Zu einem Angebot gehörende Unterlagen wie Fertigungszeichnungen, Abbildungen, Musterteile, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
An kundenspezielle ausgearbeitete Angebote halten wir uns 3 Kalendermonate ab Datum des Angebotes gebunden.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Dritten dürfen diese Unterlagen nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden. Wir sind verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Auf Verlangen sind gegenseitig überlassene Unterlagen und Kopien an den Überlassenden zurückzugeben. Ebenfalls sind auf Aufforderung von uns, alle am E-Mail Weg versendeten Zeichnungen, Pläne und Dokumente zu vernichten.
Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, inhaltlich einem Schreib- oder Rechenfehler zu Grunde liegen, verpflichten uns nicht diese einzuhalten.
3 Preis und Zahlung
Die Preise in Angeboten gelten ohne anderer Vereinbarung ab Werk und exklusive Verpackungs- und Transportkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Nachweisliche Preiserhöhungen lieferantenseitig durch höhere Gewalt berechtigen uns zur Änderung von etwaigen Angebotspreisen.
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Rechnungsdatum zahlbar innerhalb 14 Tagen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag frei verfügen können. Die Fälligkeit des offenen Rechnungsbetrages wir durch Geltendmachung von Gewährleistung-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder sonstigen Ansprüchen nicht aufgeschoben. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behalten wir uns vor.
Werden uns Umstände bekannt, die die Liquidität des Bestellers in Frage stellen, oder er versäumten Zahlungen nicht fristegerecht nachkommt, behalten wir uns das Recht vor weitere offene Bestellungen oder Aufträge zurück zuhalten. Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann Barzahlung verlangt werden, um den Kunden weiter bedienen zu können.
Kommt der Besteller nach 1. Mahnung (Zahlungserinnerung) nach 14 Tagen und nach weiteren 14 Tagen einer 2. Mahnung den offenen Forderungen nicht nach, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz zuzüglich Mahnspesen in der Höhe von € 22,– zu berechnen.
Für Aufträge unter einem Warenwert von € 100,– netto, berechnen wir einen Kleinfakturenzuschlag von € 8,–.
4 Eigentumsvorbehalt
An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages vor. Wir sind berechtigt die Rückgabe der gelieferten Ware an uns zu verlangen, wenn über den Käufer Konkurs, gerichtlicher oder außergerichtlicher Ausgleich beantragt ist, oder eine schlechte wirtschaftliche Situation eingetreten ist oder uns bekannt wurde. Die Rückgabe kann auch beansprucht werden, wenn der Käufer in Zahlungsverzug geraten ist, oder sonst den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht folge leistet.
Zurückforderungen und Zurücknahmen der Ware gelten aber erst als Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn von uns dazu schriftlich Stellung genommen wird. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen haftet der Käufer für alle von uns gelieferten Waren und Leistungen, für alle entstandenen Schäden in vollem Ausmaß.
5 Lieferung
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart wurden, bedürfen einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beschaffung von Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben durch den Besteller. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Für Teillieferungen oder Lieferungen auf Abruf, die nicht laut Lieferplan termingerecht abgenommen werden, sind wir berechtigt falls nicht anders schriftlich vereinbart, diese nach 14 Tagen zu liefern und auch zu verrechnen.
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers, falls keine konkreten Anweisungen erfolgen, bleiben uns Versandart und Versandweg jedoch vorbehalten. Der Besteller erklärt sich mit den durch uns beauftragten Transportunternehmen oder jeglichen Paketdienst einverstanden.
Eine Transportversicherung kann auf Rechnung des Bestellers gerne abgeschlossen werden. Erflogen Lieferungen ins Ausland, ist der Kunde Verpflichtet diese Ordnungsgemäß der geltenden Bestimmungen zu verzollen oder zu versteuern.
6 Gewährleistung
Ist unsere Leistung bzw. der Liefergegenstand bei Übergabe mangelhaft, so können wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder nachbessern, soweit der Besteller nicht Verbraucher ist. Führt auch dieser weitere Nachbesserungsversuch nicht zur Beseitigung des Mangels, steht dem Besteller das Recht zu, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Ersatzlieferung oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der angebotenen oder verlangten Ersatzlieferung sind wir zur Leistung nur Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware verpflichtet.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. Abnahme und beträgt zwölf Monate, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungsfrist vorgeschrieben ist.
Im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, die weder Kaufmann noch Verbraucher sind, sind offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen, andernfalls ist der Kunde mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Ist der Besteller Verbraucher, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Pflichtverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
8 Versicherung
Versicherungen gegen Schäden aller Art erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Rechnung.
9 Versuchsteile, Formen, Werkzeuge
Hat der Besteller zur Auftragsdurchführung Teile oder Rohmaterial beizustellen, so sind sie frei Produktionsstätte mit der vereinbarten, andernfalls einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuß rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Geschieht dies nicht, so gehen hierdurch verursachte Kosten und sonstige Folgen zu seinen Lasten.
Die Anfertigung von Versuchsteilen einschließlich der Kosten für Formen und Werkzeugen, geht zu Lasten des Bestellers.
Eigentumsrechte an Formen, Werkzeugen und sonstigen Vorrichtungen, die zur Herstellung bestellter Teile erforderlich sind, richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Werden derartige Vorrichtungen vor der vereinbarten Ausbringungsmenge unbrauchbar, so gehen die für den Ersatz erforderlichen Kosten zu unseren Lasten.
Für vom Besteller beigestellte Werkzeuge, Formen und sonstige Fertigungsvorrichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf die Sorgfalt wie in eigener Sache. Kosten für Wartung und Pflege trägt der Besteller.
10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
Für alle Streitigkeiten zwischen uns und unseren unternehmerischen Kunden, die sich aus Verträgen oder Vertragsabschlüssen ergeben, ist das örtliche Gericht zuständig.